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   VG Schleswig, 24.01.2023 - 9 A 9/21   

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VG Schleswig, 24.01.2023 - 9 A 9/21 (https://dejure.org/2023,43091)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24.01.2023 - 9 A 9/21 (https://dejure.org/2023,43091)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 9 A 9/21 (https://dejure.org/2023,43091)
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  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 5
    Ukraine: Ukrainekrieg, keine Vollstreckungshindernisse bei Abschiebung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2023 - 9 A 9/21
    Hierzu zählen z. B. fehlende Ausweis- oder Ersatzpapiere, ein etwaiges Verbot, eine mit Art. 6 GG nicht vereinbare Trennung von Familienmitgliedern zu bewirken oder eine etwaige rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung des Klägers wegen Reiseunfähigkeit aus Krankheitsgründen (BVerwG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 C 12.99 - BVerwGE 109, 305 ff., juris Rn. 18; Beschluss vom 10.10.2012 - 10 B 39.12 - Buchholz 402.25 § 34 AsylVfG Nr. 11, juris Rn. 4), letztere sowohl im engeren Sinn als auch - außerhalb des Transportvorgangs - im weiteren Sinn gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. zu diesen Begrifflichkeiten BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 - juris Rn. 11 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2023 - 9 A 9/21
    Hierzu zählen z. B. fehlende Ausweis- oder Ersatzpapiere, ein etwaiges Verbot, eine mit Art. 6 GG nicht vereinbare Trennung von Familienmitgliedern zu bewirken oder eine etwaige rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung des Klägers wegen Reiseunfähigkeit aus Krankheitsgründen (BVerwG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 C 12.99 - BVerwGE 109, 305 ff., juris Rn. 18; Beschluss vom 10.10.2012 - 10 B 39.12 - Buchholz 402.25 § 34 AsylVfG Nr. 11, juris Rn. 4), letztere sowohl im engeren Sinn als auch - außerhalb des Transportvorgangs - im weiteren Sinn gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. zu diesen Begrifflichkeiten BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 - juris Rn. 11 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2023 - 9 A 9/21
    Etwaigen inlandsbezogenen Vollstreckungshindernissen bezüglich der Abschiebung des Klägers wäre erst anlässlich einer konkret in Aussicht genommenen Abschiebungsmaßnahme zunächst seitens der zuständigen Ausländerbehörde nachzugehen (BVerwG, Urteil vom 11.11.1997 - 9 C 13.96 - BVerwGE 105, 322 ff. - juris Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 10 B 39.12

    Prüfung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten durch das Bundesamt;

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2023 - 9 A 9/21
    Hierzu zählen z. B. fehlende Ausweis- oder Ersatzpapiere, ein etwaiges Verbot, eine mit Art. 6 GG nicht vereinbare Trennung von Familienmitgliedern zu bewirken oder eine etwaige rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung des Klägers wegen Reiseunfähigkeit aus Krankheitsgründen (BVerwG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 C 12.99 - BVerwGE 109, 305 ff., juris Rn. 18; Beschluss vom 10.10.2012 - 10 B 39.12 - Buchholz 402.25 § 34 AsylVfG Nr. 11, juris Rn. 4), letztere sowohl im engeren Sinn als auch - außerhalb des Transportvorgangs - im weiteren Sinn gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. zu diesen Begrifflichkeiten BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 - juris Rn. 11 f. m. w. N.).
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